Messer/Schlagstöcke
Information zum Führen von Messern: Das Führen von Hieb- und Stichwaffen ist seit dem 01. April 2008 in Deutschland verboten. Darunter fallen auch Messer mit feststehenden Klingen (ab einer Länge von 12 cm) und alle Einhandmesser. Das Führen ist grundsätzlich erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt – z. B. im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem Zweck, der allgemein anerkannt ist( u.a. Wandern, Campen, Angeln, Jagd).
Informationen zum Erwerb von Schlagstöcken: Der Besitz von Schlagstöcken ist erlaubt, das Führen unterliegt jedoch rechtlichen Einschränkungen. So ist dies nur bei berechtigtem Interesse gestattet. So ist das Führen von Schlagstöcken erlaubt, wenn es künstlerischen Zwecken oder der Ausübung eines Kampfsports dient. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Schlagstock beim Transport sicher verpackt ist.